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   BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10   

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https://dejure.org/2012,38715
BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10 (https://dejure.org/2012,38715)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - X ZR 10/10 (https://dejure.org/2012,38715)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - X ZR 10/10 (https://dejure.org/2012,38715)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 56 EuPatÜbk, § 4 PatG
    Patentrecht: Abgrenzung zwischen erfinderischer Tätigkeit und naheliegenden Weiterentwicklungen - Kniehebelklemmvorrichtung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verharren bei einer Konstruktion i.R.d. technischen Weiterentwicklung einer Vorrichtung bei der Feststellung einer erfinderischen Tätigkeit (hier: Kniehebelklemmvorrichtung)

  • kanzlei.biz

    Kniehebelklemmvorrichtung

  • rewis.io

    Patentrecht: Abgrenzung zwischen erfinderischer Tätigkeit und naheliegenden Weiterentwicklungen - Kniehebelklemmvorrichtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56; PatG § 4

  • datenbank.nwb.de

    Patentrecht: Abgrenzung zwischen erfinderischer Tätigkeit und naheliegenden Weiterentwicklungen - Kniehebelklemmvorrichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Technische Weiterentwicklung einer Vorrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fehlende Patentfähigkeit einer Kniehebelklemmvorrichtung mangels erfinderischer Tätigkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 160
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Installiereinrichtung II

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10
    Daneben sind indessen auch die sich aus der Ausbildung und der üblichen Vorgehensweise des Fachmanns ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteil vom 26. April 2012 - X ZR 72/11, juris Rn. 33).
  • BGH, 29.09.2011 - X ZR 109/08

    Sensoranordnung

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10
    Hinsichtlich der Gegenstände der Unteransprüche ist eine eigene erfinderische Leistung weder geltend gemacht noch sonst ersichtlich (BGH, Urteil vom 29. September 2011 - X ZR 109/08, GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung).
  • BGH, 26.04.2012 - X ZR 72/11

    Ein Techniker ohne akademische Vorbildung als Fachmann im Zusammenhang mit einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - X ZR 10/10
    Daneben sind indessen auch die sich aus der Ausbildung und der üblichen Vorgehensweise des Fachmanns ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - X ZB 6/10, GRUR 2012, 378 Rn. 17 - Installiereinrichtung II; Urteil vom 26. April 2012 - X ZR 72/11, juris Rn. 33).
  • BPatG, 15.01.2013 - 4 Ni 13/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur erfinderischen Tätigkeit

    Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).

    Ein Verharren auf einer naheliegenden Konstruktion kann nicht allein deshalb als erfinderisch bewertet werden, weil diese Nachteile aufweist und zu erwarten war, dass der Fachmann den Gegenstand mit anderen Merkmalen konstruieren und weiterentwickeln wird (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung).

    Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.

  • BPatG, 12.03.2013 - 4 Ni 13/11

    Dichtungsring - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Dichtungsring" - zur

    Hierbei sind auch sonstige, nicht-technische Vorgaben einzubeziehen; so z. B. mit Bezug auf Kosteneffizienz und Produktivität (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 20.12.2011, X ZB 6/10 = GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II).

    Ein Verharren auf einer naheliegenden Konstruktion kann nicht allein deshalb als erfinderisch bewertet werden, weil diese Nachteile aufweist und zu erwarten war, dass der Fachmann den Gegenstand mit anderen Merkmalen konstruieren und weiterentwickeln wird (BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung).

    Ob bei gebotener Sachprüfung eines Patentanspruchs diese Prüfung verkürzt erfolgen kann, ob ferner eine Darlegungslast des Patentinhabers einzubeziehen ist (so wohl BGH Urt. v. 25.9.2012, X ZR 10/10 = GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung; Urt. v. 29.9.2011, X ZR 109/08 = GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung) und ob für bisher ungeprüfte Patentansprüche die materielle Beweislast dem Patentinhaber aufzuerlegen ist (hierzu Keukenschrijver/Busse, PatG, 7. Aufl. (2013), § 82 Rdn. 69 und Rdn. 86), ist eine andere, vorliegend nicht mehr entscheidungserhebliche Frage.

  • BGH, 02.02.2016 - X ZR 146/13

    Streitpatent betreffend eine aus einem im Extrusionsverfahren hergestellten

    Es begründet jedoch regelmäßig keine erfinderische Tätigkeit, wenn Nachteile, die den Fachmann üblicherweise von einer ihm ohne weiteres zur Verfügung stehenden Maßnahme abhalten, schlicht in Kauf genommen werden (BGH, Urteil vom 4. Juni 1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 860 - Rauchgasklappe; Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 = BlPMZ 2013, 142 Rn. 43 - Kniehebelklemmvorrichtung).
  • BPatG, 29.04.2014 - 4 Ni 21/12

    System zur Umpositionierung von Zähnen - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Insoweit ist es auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass das Bekannte, welches dem Fachmann Anlass oder Anregung geben kann, zu der vorgeschlagenen Lehre zu gelangen (BGH GRUR 2010, 407 - einteilige Öse) auch Anstöße oder Anregungen sein können, die sich aus der Konstruktion oder der Anwendung des in Rede stehenden Gegenstands ergeben und auch nicht-technische Vorgaben umfassen (BGH GRUR 2012, 378 - Installiereinrichtung II; BGH GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem); insbesondere hat der Fachmann immer den Kostenaufwand im Blick (BGH GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung), wobei auch Vorgaben einzubeziehen sind, die der Fachmann von seinen Auftraggebern erhält (BGH GRUR 2010, 44 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 23.05.2013 - X ZR 32/12

    Patentfähigkeit einer Anordnung der über Kuppeleinrichtungen mit

    Letzteres aus fachmännischer Sicht als umständlich und aufwendig erscheinen könnte, führt im Übrigen aber nicht dazu, dass der Fachmann sich auch insoweit von der D2 abwendet, als es die vorteilhafte Führung der Leitungen zu den Gehäusen hin betrifft (vgl., BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 - Kniehebelklemmvorrichtung).
  • BGH, 09.07.2013 - X ZR 145/10

    Notwendigkeit einer erfinderischen Tätigkeit für eine Patentanmeldung; Patent

    Eine solche Sicht zu entwickeln entspricht im Übrigen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10, GRUR 2013, 160 Rn. 43 - Kniehebelklemmvorrichtung).
  • BPatG, 28.02.2013 - 35 W (pat) 425/10
    Denn neben den in erster Linie zu berücksichtigenden druckschriftlichen Hinweisen und Anregungen aus dem Stand der Technik sind auch die sich aus der Ausbildung ergebende übliche Vorgehensweise des Fachmanns und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen und hierzu gehört auch, dass der Fachmann mit der Ausbildung eines Maschinenbauingenieurs in Funktionen denkt, die das von ihm zu konstruierende Bauteil erfüllen muss (BGH, Urteil vom 25. September 2012 - X ZR 10/10 - Kniehebelklemmvorrichtung).
  • BPatG, 02.09.2015 - 19 W (pat) 36/14
    Für die Frage des Naheliegens einer technischen Weiterentwicklung sind nach ständiger Rechtsprechung neben den druckschriftlichen Hinweisen und Anregungen auch die sich aus der Ausbildung und üblichen Vorgehensweise des Fachmanns ergebende Sichtweise und sein allgemeines und fachgebietstypisches Fachwissen zu berücksichtigen (z. B. BGH, Urteil vom 25. September 2012, GRUR 2013, 160, Tz. 30 - Kniehebelklemmvorrichtung, m. w. N.).
  • BPatG, 24.02.2015 - 21 W (pat) 28/13

    Zurückweisung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Elektrokabel mit

    Besteht nämlich aus fachmännischer Sicht Anlass, im Rahmen der technischen Weiterentwicklung einer Vorrichtung eine bestimmte Konstruktion in Erwägung zu ziehen, und bedarf es deshalb hierfür keiner erfinderischen Tätigkeit, führt allein das Verharren bei dieser Konstruktion auch dann nicht zu einer anderen Bewertung, wenn erkennbare Nachteile der erwogenen Konstruktion dem Fachmann eine konkrete Anregung geben könnten, bei dieser nicht stehen zu bleiben (BGH, GRUR 2013, 160 ff. - Kniehebelklemmvorrichtung, Leitsatz).
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